Neues aus dem Bundestag

 Diese Woche steht im Plenum unter anderem Folgendes auf der Tagesordnung:
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, mit dem die aktuelle dritte Welle der Pandemie gebrochen und Leben und Gesundheit vieler Menschen geschützt werden soll. Die Ausbreitung des Coronavirus und vor allem der Virusvariante B.1.1.7 hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht. So kann der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit entsprochen werden – ein Verfassungsgut, dem wir verpflichtet sind. Zugleich stellen wir damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicher. Wir wollen durch eine solche gesetzliche Regelung eine bundesweit klare Rechtslage schaffen. Das schafft Rechtssicherheit und Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Inhaltlich werden bundeseinheitliche Standards für Schutzmaßnahmen in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner geschaffen. Bei Überschreiten dieser sehr hohen Fallzahl treten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Unterschreitet die Inzidenz an fünf Werktagen die 100er-Schwelle, treten diese Notmaßnahmen außer Kraft. Damit wollen wir ein zu schnelles Ping-Pong mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen verhindern.

Die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen gelten nur bis zum 30. Juni 2021. Damit werden die entsprechenden Grundrechtseingriffe sehr klar und deutlich befristet.

Zugleich zeigen wir Perspektive auf: Rechtsverordnungen der Bundesregierung etwa für die Rückgabe von Rechten insbesondere an Geimpfte bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. An dem Entwur einer solchen Rechtsverordnung arbeitet derzeit die Bundesregierung.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz). Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, dient der Umsetzung des europäischen Telekommunikations-Kodex und reformiert das Telekommunikationsgesetz. Wir setzen damit die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vom November 2019 um und schaffen den zukünftigen Rechtsrahmen für einen erfolgreichen Mobilfunk- und Glasfaserausbau.

Wir schaffen erstmals einen klaren gesetzlichen Auftrag für den Mobilfunkausbau. Die Bundesnetzagentur erhält das Ziel, entlang aller Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen und entlang aller Schienenstrecken möglichst bis 2026 mindestens 4G zu gewährleisten und das durchgehend und unterbrechungsfrei, für alle Mobilfunkkunden. Damit legen wir gleichzeitig die Basis für einen flächendeckenden 5G-Ausbau.

Wichtige Neuerungen betreffen den Verbraucherschutz: Neue Festnetz- und Mobilfunkverträge können weiterhin eine 24monatige Vertragslaufzeit enthalten. Danach sehen wir aber nun auch eine Regelung zur Kündigung zum Ende jedes Monats vor (d.h. eine monatliche Beendigungsmöglichkeit des Vertrages). Daneben bleibt es bei Telekommunikationsverträgen bei der aktuell schon geltenden Regelung, dass die Anbieter auch 1-Jahres-Verträge anbieten müssen.

Mit dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt. Wir haben neben der Mindestbandbreite, zwingend festzulegende technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate ergänzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass über diese Grundversorgungsanschlüsse auch stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung realisierbar ist.

Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung abschließend zu beratenen Gesetzentwurf soll eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umgesetzt werden, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels sog. „Share Deals“ einzudämmen. Dafür sollen die Ergänzungstatbestände auf 90 % abgesenkt werden. Das bedeutet, das Grunderwerbssteuer auch dann fällig wird, wenn eine Änderung des Gesellschafterbestands in dieser Höhe erfolgt. Die hierfür maßgeblichen Fristen werden auf zehn Jahre verlängert.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Dieser Einsatz, über dessen Fortführung wir entscheiden, dient im Kern dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) vor der Küste Somalias sowie die Pirateriebekämpfung. Die für die Piraterie verantwortlichen kriminellen Netzwerke weichen zunehmend auf andere Aktivitäten wie den illegalen Handel mit Waffen, Drogen, Holzkohle oder Schlepper- und Schleuserfahrten aus. Deshalb hat die EU 2020 die Aufgaben der Operation erweitert. ATALANTA wird künftig einen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Somalia und zur Bekämpfung des Drogenhandels leisten. Die Personalobergrenze wird von bisher 400 auf 300 Soldaten reduziert und der Zeitraum wird bis zum 30. April 2022 verlängert.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI. Wir beraten abschließend über den Antrag der Bundesregierung zur Fortführung des Einsatzes EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt erneut ein Jahr bis zum 30. April 2022.

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das ein breites Hilfsangebot für (Pflege-)Familien bereitstellt. Das Gesetz sieht eine bessere Kooperation zwischen allen wichtigen Akteuren im Kinder- und Jugendschutz vor und reformiert den Hilfeplan für Pflegefamilien. Der Anspruch auf Beratung und Förderung wird festgeschrieben. Auch den Kindern und Jugendlichen selbst kommt ein Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt zu. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch einen Stufenplan wirksamer in ihrer Eingliederung unterstützt werden.

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. In erster Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, der in Erfüllung des Koalitionsvertrages die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen stärken und Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen soll. Künftig sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Wir werden dieses Gesetz intensiv beraten, um die Menschenrechte und die praktischen Auswirkungen für unsere international sehr vernetzten Unternehmen in einen klugen Ausgleich zu bringen.

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Nach einem Urteil des Bundesverfassungs-gerichts zum kommunalen Bildungspaket im SGB XII ist eine Aufgabenzuweisung durch die Länder an die Kommunen und Änderung der Vorschriften zur Trägerbestimmung im SGB XII erforderlich. In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir nun über den Entwurf zur Umsetzung der erforderlichen Anpassungen. Außerdem regeln wir u.a. die Ergänzung der elektronischen Meldeverfahren um die Anträge für Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld und die Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern. Darüber hinaus befasst sich der Entwurf mit den Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie deren bestmögliche Ausstattung.

Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2021. Wir diskutieren den Bericht der Bundesregierung. Darin wird die Frage untersucht, inwiefern Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, gut am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und wo sie Beschränkungen ihrer Teilhabechancen erfahren. An positiven Aspekten stellt der Bericht beispielhaft heraus, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung von 2015 bis 2019 kontinuierlich gesunken ist, viele Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr erzielt wurden, und eine steigende Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen ist (Bundestagswahl 2013: 78,2 %; Bundestagswahl 2017: 84,6 %).

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes sollen mit diesem Gesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, deutlich verbessert werden. Die bisher untergesetzlichen Verhaltensregeln werden darin übertragen. Ein neuer Elfter Abschnitt des Abgeordnetengesetzes soll die bisherigen untergesetzlichen Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) ersetzen. Hierdurch werden sämtliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete rechtssicher im Abgeordnetengesetz verankert.

Ein vitaler, klimastabiler Wald nutzt allen – Ökosystemleistungen ausreichend honorieren. Die nachhaltig bewirtschafteten Wälder in Deutschland erfüllen zahlreiche Ökosystemleistungen, die aktuell finanziell nicht honoriert werden. Dies betrifft unter anderem den Klima-, Wasser- und Bodenschutz, die Biodiversität oder gesellschaftliche Leistungen, wie beispielsweise das kostenfreie Betretungsrecht des Waldes. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, diese Ökosystemleistungen auf wissenschaftlicher Grundlage darzustellen und Modelle zu entwickeln, wie diese Leistungen in einen Wert gesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen Systeme etabliert werden, um die von den Wäldern erbrachten Ökosystemleistungen zu honorieren, so dass Waldeigentümer Anreize erhalten, diese zu schützen beziehungsweise auszubauen. Das Honorierungssystem soll möglichst so gestaltet sein, dass die finanziellen Mittel wieder zurück in die Entwicklung und den Erhalt von naturnahen und damit klimastabilen Waldökosystemen fließen.

Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz). Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, enthält notwendige Regelungen zur Umsetzung der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie „ATAD“ (Anti Tax Avoidance Directive). Daneben werden im engen Zusammenhang mit der Richtlinie stehende Anpassungen im Außensteuerrecht vorgenommen. Den Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bilden Regelungen zur Verhinderung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten und anderen hybriden Gestaltungen sowie die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung. Daneben werden die deutschen Regelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung vereinheitlicht.


Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung einbringen, sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands des "gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten" – also die Strafbarkeit von sog. Feindeslisten – vor. Damit soll das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe gestellt werden, wenn dies in einer Art und Weise geschieht, die geeignet ist, die Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Für Fälle, bei denen personenbezogene Daten verbreitet werden, die nicht allgemein zugänglich sind, sieht der Entwurf eine erhöhte Strafandrohung vor. Journalistische Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens sowie Recherchearbeit von Vereinen, die der Aufdeckung extremistischer Strukturen dient, oder anderes sozialadäquates Handeln ist ausdrücklich nicht erfasst.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sieht Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor. Zur Erleichterung der Anwendung in der Praxis und zum besseren Schutz der Opfer von Nachstellungen soll im Tatbestand das Wort „beharrlich“ in „wiederholt“ geändert und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden. Damit wird die Strafbarkeitsschwelle herabgesetzt. Handlungen des sog. Cyberstalkings werden im Gesetz ausdrücklich beschrieben, wodurch eine rechtssicherere Anwendung ermöglicht wird. Um Fälle schwerwiegenden Stalkings angemessen bestrafen zu können, wird der bisherige Qualifikationstatbestand in eine Regelung besonders schwerer Fälle umgewandelt und erweitert. Unter anderem sollen dadurch besonders intensive und besonders lang andauernde Nachstellungen einem höheren Strafrahmen unterfallen.

Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Der Nachtragshaushalt 2021 sieht – nach jetzigem Stand – eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme von 179,8 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro vor. Nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre in diesem Jahr eine maximale Nettokreditaufnahme von 26,9 Mrd. Euro zulässig. Dieser Betrag wird mit der beantragten Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro um voraussichtlich 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag auch für den Haushalt 2021 festgestellt, dass die außergewöhnliche Notsituation weiter fortbesteht und die staatliche Finanzlage einnahmen- und ausgabenseitig erheblich beeinträchtigt. Der über die Schuldenbremse hinausgehenden Betrag soll gemäß dem ebenfalls zu beschließenden Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten getilgt werden.

Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.