Neues aus dem Bundestag

In der letzten Sitzungswoche der 19. Wahlperiode stehen noch einmal viele wichtige Themen auf der Tagesordnung: 

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ehrgeizigere Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (-65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität). Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Die Ziele sind fortlaufend mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten abzugleichen und wenn erforderlich darauf anzupassen. Die Berichtspflichten, die das gewährleisten, werden jetzt deutlich verschärft. Wir achten damit darauf, dass wir in Deutschland beim Klimaschutz anschlussfähig für die europäische und internationale Entwicklung bleiben. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.


Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dient unter anderem der Umsetzung von Verfahrensvorgaben aus der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II). Änderungen erfolgen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz. Beim Ersetzen alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert. Wir bringen so das Ziel einer erfolgreichen Energiewende für mehr Klimaschutz sowie den Lärm- und den Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich. Uns ist wichtig, dass bereits vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik genutzt werden können, denn auf diese Weise kann deutlich mehr Strom auf gleicher Fläche erzeugt werden.


Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht. Der in zweiter und dritter Lesung zu beschließende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 in nationales Recht. Dafür werden die Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz angepasst und ergänzt. Zweites wichtiges Element ist die Schaffung einer Übergangsregelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz. Damit soll der Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur gesetzt werden. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Stromspeicher und schaffen Rechtssicherheit für den Einbau von intelligenten Messgeräten (Smart-Meter-Rollout) und damit für die Digitalisierung der Energieversorgung. Damit noch mehr Kunden von niedrigen Strompreisen in Zeiten hohen Stromangebots aus Solar- und Windenergieanlagen profitieren, wird zudem die Pflicht für die Energieversorger, Letztverbrauchern dynamische Stromtarife anzubieten, systematisch ausgeweitet.


Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) enthält zahlreiche neue Instrumente, zu denen u. a. eine Befreiung der Wasserstoffherstellung von der EEG-Umlage und eine verbesserte Biomasseförderung gehören. Diese Regelungen sind jedoch teilweise noch nicht wirksam, sondern bedürfen einer näheren Ausführung durch diese Verordnung, die wir in abschließender Lesung diskutieren. Kern dieses Verordnungspakets ist die Definition von „Grünem Wasserstoff“ für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung, die wir im Vergleich zum Regierungsentwurf noch ein wenig verbessern konnten, und die Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen.


Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel. Der Begriff „Carbon Leakage“ bezeichnet eine Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Mit der Verordnung, die wir abschließend beraten, werden Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, bei den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet, damit Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben. Wir haben in den Verhandlungen noch Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erreicht.


Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem am 4. September 2019 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung das Insektensterben umfassend bekämpfen. Für die Umsetzung eines Teils dieser Maßnahmen – beispielsweise die Eindämmung von Lichtverschmutzung oder die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope – sind Rechtsänderungen im Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Diese erfolgen mit diesem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten. Dieses Gesetz hat gemeinsam mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung spürbare Auswirkungen auf Teile der Landwirtschaft. In zähen Verhandlungen ist es uns gelungen, für die betroffenen Landwirte im Rahmen der GAK 
65 Millionen Euro jährlich für einen Erschwerungsausgleich zu erreichen. Diese sind bereits im Haushaltsentwurf 2022 enthalten, den das Bundeskabinett diese Woche beschließt.


Bericht der Bundesregierung zur Hightech-Strategie 2025. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegte Bericht zur Hightech-Strategie 2025 „Erfolgsmodell Hightech-Strategie für ein starkes Innovationsland Deutschland“ ist zugleich die Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten 2021 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Wir beraten den aktuellen Bericht, der einen Schwerpunkt auf die Rolle von Forschung und Innovation bei der Bewältigung der Corona-Pandemie legt. Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem hat sich in der Pandemie bewährt und in beeindruckendem Tempo neue Erkenntnisse zum Corona-Virus und den Auswirkungen der Krise hervorgebracht. Der erste Test zum Nachweis des Virus und der erste nach internationalen Standards zugelassene SARS-CoV-2-Impfstoff wurden in Deutschland entwickelt. Im letzten Jahr flossen 3,18 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung. Auch in Zeiten der Pandemie bleibt es das Ziel, bis 2025 insgesamt 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.
 

Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.